Antrag Feuerwehr

Satzung über Aufwendungen- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Marktleuthen, den 09. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung am 25.10.2007 hat der Stadtrat die oben genannte Satzung verabschiedet. Leider wurde dem Vorschlag von Stadtrat Höcht nicht gefolgt, aktive Feuerwehrdienstleistende beim Kostenersatz auszunehmen.

Die SPD-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:

Die Satzung über Aufwendungen- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren §2 Abs. 2 ist wie folgt zu ergänzen:

Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. Aktive Feuerwehrmänner/frauen der Marktleuthener Wehren können, in Anerkennung ihres aufopferungsvollen Ehrendienstes, freiwillige Leistungen für private Zwecke kostenlos in Anspruch nehmen.

Die entstehenden Kosten sind im Rahmen des Verwaltungshaushaltes abzudecken.

Wir bitten den Antrag gemäß Geschäftsordnung des Stadtrates, § 26, in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen und einen Beschluss herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Batrla

Fraktionsvorsitzender