Antrag Vergabe von Aufträgen
(13. Juli 2004) mit 3:10 Stimmen abgelehnt (Höcht, Hör, Rogler G., Sack nicht anwesend)
Marktleuthen, den 13. Juli 2004
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritter,
in einem Schreiben der Marktleuthener Schreiner, vertreten durch Herrn Menzel wurde moniert, dass Marktleuthener Handwerksbetriebe bei der Ausschreibung von Aufträgen nicht entsprechend berücksichtigt wurden.
Der § 31 der KommHV sieht vor, „der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäftes oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.“
Der Kommentar zum § 31 stellt die Frage beschränkte Ausschreibung oder freie Vergabe ins Ermessen der jeweiligen Kommune.
Nachdem bei der Ausschreibung von Aufträgen Marktleuthener Handwerker nicht einbezogen wurden, hält es die SPD-Fraktion für geboten, dass der Stadtrat Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen durch die Verwaltung festlegt. Sie stellt deshalb den folgenden Antrag.
Eine freihändige Vergabe ist bis zu einem Betrag von € 250,00 zulässig. Eine beschränkte Ausschreibung erfolgt bis zu einem Auftragswert von 10.000,00 €
Wird dieser Wert überstiegen oder werden öffentliche Zuschüsse eingesetzt erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach den entsprechenden Vergabeordnungen, VOB oder VOL.
Für die freihändige Vergabe und die beschränkte Ausschreibung gelten folgende Festlegungen:
Es müssen mindestens drei Firmen zum Preisvergleich/Angebot herangezogen werden, wobei alle einschlägigen Betriebe und Firmen in Marktleuthen zu beteiligen sind.
Können keine drei Betriebe in Marktleuthen die Gewerke anbieten, die für die auszuschreibenden Leistungen in Betracht kommen, sind zusätzliche Preisvergleiche/Angebote aus dem Landkreis und soweit notwendig darüber hinaus einzuholen.
Den Auftrag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
Wir bitten den Antrag gemäß Geschäftsordnung des Stadtrates, § 24 ff, in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen und einen Beschluss herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen