Antrag zur Wasserlieferung nach Thierstein

(Stadtratssitzung am 27.04.2007) Niederschrift TOP 3:
wird in der Sitzung gegen die Stimmen der SPD abgelehnt

Öffentliche Wasserversorgungseinrichtungen der Stadt Marktleuthen; Verkauf von Trinkwasser an den Markt Thierstein, Abschluss eines Trinkwasserlieferungsvertrages

Sachverhalt:

  1. BM Ritter trägt Folgendes vor:

Durch die Stadtverwaltung wurde ein Entwurf für einen Trinkwasserlieferungsvetrag mit dem Markt Thierstein ausgearbeitet.

Der Vertragsentwurf wurde mit 1. BM Heinl, Markt Thierstein und der Werkleitung der Stadtwerke Marktleuthen abgestimmt.

Ein Abdruck des Vertragsentwurfes vom 19.4.2007 lag der Beschlussvorlage bei.

Auf Wunsch des Marktes Thierstein sollte die jährliche Trinkwasserliefermenge entgegen dem vorliegenden Vertragsentwurf auf 50.000 m3 angehoben werden. Nach Rücksprache mit der Werkleitung der Stadtwerke ist dies möglich.

SR Höcht:

weist darauf hin, dass nach dem vorliegenden Vertragsentwurf der Wasserpreis auf 10 Jahre festgeschrieben ist. Dies hält er für bedenklich. Sollten sich unvorhergesehene Kostenerhöhungen ergeben, ist die Stadt Marktleuthen nicht in der Lage, den Wasserpreis entsprechend anzupassen. Er schlägt daher mit Nachdruck vor, eine Preisgleit- bzw. Preisanpassungsklausel in den Vertrag aufzunehmen. Die Stadt Marktleuthen wäre damit im Bedarfsfall in der Lage, auf Kostenerhöhungen entsprechend zu reagieren.

SR Batrla:

stimmt dem bei. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Wasserversorgung über Jahre gleich bleiben. Die Vertragslaufzeit mit 10 Jahren sowie der Wasserpreis können Zustimmung finden. Eine Preisbindung über 10 Jahre sieht jedoch auch er als zu lang an. Es muss für die Stadt die vertragliche Möglichkeit bestehen, eine Preisanpassung vorzunehmen.

  1. BM Ritter:

erwidert, dass Trinkwasser auch in trockenen Sommern in ausreichender Menge vorhanden ist. Der bereits beschlossene Wasserpreis für den Verkauf an den Markt Thierstein von 0,78 € - netto - pro m3 gelieferten Trinkwassers beinhaltet eine entsprechende Sicherheit und wird auch vonseiten der Werkleitung der Stadtwerke als ausreichend angesehen.

1.BM Ritter:

weist darauf hin, dass ein Festschreiben des Wasserpreises auf 10 Jahre eine Bedingung des Marktes Thierstein für das Zustandekommen des Trinkwasserlieferungsvertrages sei. Eine Trinkwassserlieferung an Thierstein bringt für die Stadt bzw. Stadtwerke und damit Gebührenzahler erhebliche Vorteile, da dieser Zuwachs des Wasserabsatzes merklich zur Stabilität der Gebühren beiträgt. Es gibt aus Sicht der Stadt keine Notwendigkeit, auf einer Preisanpassungsklausel im Vertrag zu bestehen.

SR Wurdack:

stimmt 1. BM Ritter zu. Die Wasserversorgung Marktleuthen verfügt über einen deutlichen Wasserüberschuss. Ein Wasserverkauf an Thierstein führt zu Einnahmeverbesserungen der Stadtwerke und hilft, Gebührenerhöhungen vorzubeugen. Das Ergebnis derStadtwerke wird sich dadurch verbessern. Wenn vonseiten des Marktes Thierstein ein zehnjähriger Festpreis gefordert wird, so kann und sollte hierauf eingegangen werden.

  1. BM Schricker:

spricht sich für den Abschluss des vorliegenden Vertragsentwurfes aus. Große Lohnsteigerungen, die zu höheren Kosten der Wasserversorgung führen, sind seiner Ansicht nach kaum zu erwarten.

SR Hör:

spricht sich ebenfalls für die Aufnahme einer Preisanpassungsklausel im Wasserlieferungsvertrag mit dem Markt Thierstein aus. Die Stadt hätte dadurch die Möglichkeit, im Bedarfsfall entsprechend zu reagieren.

SR Hör:

stellt den Antrag, dass in den Trinkwasserlieferungsvertrag mit dem Markt Thierstein eine Preisanpassungsklausel aufgenommen wird.

  1. BM Ritter:

stellt den Antrag zur Abstimmung.

Mit Ja stimmen sieben Mitglieder des Stadtrates, mit Nein stimmen zehn Mitglieder des Stadtrates.

Beschluss:

Der Antrag von SR Hör, Aufnahme einer Preisanpassungsklausel in den Trinkwasserlieferungsvetrag mit dem Markt Thierstein, wird abgelehnt.